Bundesförderung für effiziente Gebäude
Titel | Bundesförderung für effiziente Gebäude |
Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz |
Fördergegenstand | Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern. Darüber hinaus lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten bezuschussen. |
Antrag möglich ab | 01.01.2021 |
Antragsfrist | 31.12.2030 |
Förderzeitraum | 01. Jan. 2021 bis 31. Dez. 2030 |
Fördersumme | abhängig von Projektgröße |
Eigenanteil | mindestens 40% der förderfähigen Kosten |
Auszeichung |
Nein
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Mittelweiterleitung |
Nein
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Anmerkung |