Bundesförderung für effiziente Gebäude

Titel
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergegenstand

Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern. Darüber hinaus lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten bezuschussen. 

Antrag möglich ab
01.01.2021
Antragsfrist
31.12.2030
Förderzeitraum
01. Jan. 2021 bis 31. Dez. 2030
Fördersumme
abhängig von Projektgröße
Eigenanteil
mindestens 40% der förderfähigen Kosten
Auszeichung
Nein
Mittelweiterleitung
Nein
Anmerkung