Förderung von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) zur Laienreanimation
Titel | Förderung von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) zur Laienreanimation |
Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration |
Fördergegenstand | Gefördert wird die Anschaffung von Defibrillatoren für einen öffentlich zugänglichen Aufstellungsort. |
Antrag möglich ab | 07.12.2023 |
Antragsfrist | 31.12.2024 |
Förderzeitraum | Bis 31.12.2024 |
Fördersumme | max. 1.800 € je AED sind als zuwendungsfähige Kosten ansatzfähig |
Eigenanteil | 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben |
Auszeichung |
Nein
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Mittelweiterleitung |
Nein
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Anmerkung | Bewilligungsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden oder die kreisfreien Städte. |