Förderung von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) zur Laienreanimation

Titel
Förderung von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) zur Laienreanimation
Fördergeber
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Fördergegenstand

Gefördert wird die Anschaffung von Defibrillatoren für einen öffentlich zugänglichen Aufstellungsort. 

Antrag möglich ab
07.12.2023
Antragsfrist
31.12.2024
Förderzeitraum
Bis 31.12.2024
Fördersumme
max. 1.800 € je AED sind als zuwendungsfähige Kosten ansatzfähig
Eigenanteil
10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Auszeichung
Nein
Mittelweiterleitung
Nein
Anmerkung

Bewilligungsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden oder die kreisfreien Städte.