Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur
Titel | Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur |
Fördergeber | Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur |
Fördergegenstand | Durch das Förderprojekt wird die Anschaffung und Installation von nicht öffentlich zugänglichen Ladestationen gefördert. |
Antrag möglich ab | 01.01.2023 |
Antragsfrist | 19.01.2026 |
Förderzeitraum | befristet |
Fördersumme | Pro Ladepunkt 900€ oder mindestens 70% der Gesamtkosten |
Eigenanteil | abhängig vom Projekt |
Auszeichung |
Nein
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Mittelweiterleitung |
Nein
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Anmerkung | Es können mehrere Ladepunkte gefördert werden. Die Ladestationen dürfen nicht öffentlich zugänglich sein. Der erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen. |