Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur

Titel
Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur
Fördergeber
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Fördergegenstand

Durch das Förderprojekt wird die Anschaffung und Installation von nicht öffentlich zugänglichen Ladestationen gefördert. 

Antrag möglich ab
01.01.2023
Antragsfrist
19.01.2026
Förderzeitraum
befristet
Fördersumme
Pro Ladepunkt 900€ oder mindestens 70% der Gesamtkosten
Eigenanteil
abhängig vom Projekt
Auszeichung
Nein
Mittelweiterleitung
Nein
Anmerkung

Es können mehrere Ladepunkte gefördert werden.

Die Ladestationen dürfen nicht öffentlich zugänglich sein.

Der erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.