Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Titel
Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergegenstand

Die Förderung umfasst drei Module:

1. Energie-Audit: Ermittlung des Energieverbrauchsprofils eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe und Quantifizierung möglicher wirtschaftlicher Energieeinsparungen

2. Energieberatung: Energetisches Sanierungskonzept für Bestandsgebäude oder eines Energiekonzeptes für Neubauten

3. Contracting-Orientierungsberatung: Ermittlung geeigneter Gebäude für ein Energiespar-Contracting und Erarbeitung eines Umsetzungsfahrplans (nur bei mind. 100.000 € Netto-Energiekosten pro Jahr)

Antrag möglich ab
13.11.2020
Antragsfrist
31.12.2024
Förderzeitraum
13. Nov. 2020 bis 31. Dez. 2024
Fördersumme
80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximale Förderung von 1.200 - 6.000€ abhängig vom Fördergegenstand sowie dem jährlichen Netto-Energiekosten
Eigenanteil
mindestens 20% des förderfähigen Beratungshonorars
Auszeichung
Nein
Mittelweiterleitung
Nein
Anmerkung