Goldenen Plan Brandenburg (Sportstätteninfrastruktur)

Titel
Goldenen Plan Brandenburg (Sportstätteninfrastruktur)
Fördergeber
Landessportbund Brandenburg e.V.
Fördergegenstand

Aktuell fördert das Land Brandenburg mit dem "Goldenen Plan Brandenburg" Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur. Darin gewährt das Land auf der Grundlage des so genannten „Zukunftsinvestitionsfonds-Errichtungsgesetzes“ Zuwendungen für Baumaßnahmen an vereinseigenen bzw. gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen 

Antrag möglich ab
01.01.2023
Antragsfrist
31.12.2024
Förderzeitraum
unbefristet
Fördersumme
bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Eigenanteil
abhängig vom Projekt, mindestens 20 Prozent
Auszeichung
Nein
Mittelweiterleitung
Nein
Anmerkung

Zuwendungsempfänger sind Sportvereine und Sportverbände des Landessportbundes Brandenburg.