Wichtiger Hinweis für DMSB-Lizenznehmer

Aufgrund mehrfacher Nachfrage weist der DMSB seine Lizenznehmer darauf hin, dass eine direkte oder indirekte Teilnahme an einer Veranstaltung, die nicht vom DMSB, eines anderen ASN bzw. der FIA sowie im Bereich des Clubsports von einer zuständigen Sportabteilung genehmigt wurde, nicht zulässig ist. Hierbei ist ebenfalls zu beachten, dass dies auch für die Teilnahme für Vorauswagen / Demonstrationsfahrzeuge bei Rallye-Veranstaltungen gilt (gemäß FIA ISG, Artikel 9.10.1 und 2.1.5).
Der über die Lizenzierung gewährte Versicherungsschutz gilt nur bei entsprechend genehmigten Veranstaltungen. Alle Informationen zum Versicherungsschutz sind in den DMSB-Lizenzbestimmungen zu finden.
 
In diesem Zusammenhang weist der DMSB ebenfalls darauf hin, dass gemäß Artikel 2.3 in Verbindung mit Artikel 3.1 der DMSB-Bestimmungen für den Kraftfahrzeugpass für Fahrzeuge mit Straßenzulassung (KFP) die Inbetriebnahme der Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur zur Teilnahme an von der FIA, dem DMSB oder seiner Trägervereine genehmigten Veranstaltungen erfolgen darf.

Davon ausgenommen sind Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten sowie An- und Abfahrt zu vorgenannten genehmigten Veranstaltungen. Ein widerrechtlicher Gebrauch des KFP gemäß den gültigen DMSB-Bestimmungen kann zum Entzug und der sofortigen Ungültigkeitserklärung des KFP führen. Für weitere Informationen hierzu stehen die DMSB-Mitarbeiter aus der Technik-Abteilung gerne jederzeit zur Verfügung.

 

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