Athletenförderung der Bundeswehr
Titel | Athletenförderung der Bundeswehr |
Fördergeber | Bundeswehr |
Fördergegenstand | Die Bundeswehr fördert Spitzensportler in ihren 15 Sportfördergruppen. Die Spitzensportlerinnen und Spitzensportler werden grundsätzlich als Freiwilligwehrdienstleistende für elf Monate eingestellt. Im Anschluss können sie, abhängig von der soldatischen Eignung sowie sportfachlichen Befürwortung des DOSB und Spitzenverbandes, in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen werden und als Sportsoldatin und Sportsoldat die Laufbahn der Mannschaften oder Unteroffiziere einschlagen. |
Antrag möglich ab | 01.01.2020 |
Antragsfrist | 19.01.2038 |
Förderzeitraum | unbefristet |
Fördersumme | keine Angabe |
Eigenanteil | kein Eigenanteil |
Auszeichung |
Nein
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Mittelweiterleitung |
Nein
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Anmerkung |