Förderung des Baus von Sportanlagen Rheinland-Pfalz
Titel | Förderung des Baus von Sportanlagen Rheinland-Pfalz |
Fördergeber | Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz |
Fördergegenstand | Wenn Sie den Bau oder Umbau einer nachhaltigen Sportanlage in Rheinland-Pfalz planen, die auf die Sportbedürfnisse der Bevölkerung abgestimmt ist und den demografischen Erfordernissen entspricht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen. Sie bekommen die Förderung für Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie Sanierungen folgender Anlagen:
|
Antrag möglich ab | 01.01.2025 |
Antragsfrist | 31.12.2028 |
Förderzeitraum | Jährlich |
Fördersumme | Normalerweise 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben |
Eigenanteil | Mindestens 60 Prozent |
Auszeichung |
Nein
|
Mittelweiterleitung |
Nein
|
Anmerkung | Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie Ihr Projekt bis zum 1.2. des laufenden Jahres über die Gemeinde bei der Kreisverwaltung oder in der kreisfreien Stadt bei der Stadtverwaltung zur Förderung im folgenden Haushaltsjahr an. Nach Aufnahme in den Jahresförderplan richten Sie im 2. Schritt Ihren Antrag an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). |