Förderung des Baus von Sportanlagen Rheinland-Pfalz

Titel
Förderung des Baus von Sportanlagen Rheinland-Pfalz
Fördergeber
Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz
Fördergegenstand

Wenn Sie den Bau oder Umbau einer nachhaltigen Sportanlage in Rheinland-Pfalz planen, die auf die Sportbedürfnisse der Bevölkerung abgestimmt ist und den demografischen Erfordernissen entspricht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Sie bekommen die Förderung für Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie Sanierungen folgender Anlagen:

  • Sporthallen,
  • Sportplatzanlagen,
  • Sportplatz- und Umkleidegebäude,
  • Hallen- und Freibäder,
  • Anlagen für besondere Sportarten,
  • generationsübergreifende Sportfunktionsanlagen (Bewegungsparcours),
  • Umbau von vorhandener Hochbauinfrastruktur wie Dorfgemeinschaftshäusern zu in erster Linie Sportzwecken dienenden Anlagen
Antrag möglich ab
01.01.2025
Antragsfrist
31.12.2028
Förderzeitraum
Jährlich
Fördersumme
Normalerweise 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Eigenanteil
Mindestens 60 Prozent
Auszeichung
Nein
Mittelweiterleitung
Nein
Anmerkung

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie Ihr Projekt bis zum 1.2. des laufenden Jahres über die Gemeinde bei der Kreisverwaltung oder in der kreisfreien Stadt bei der Stadtverwaltung zur Förderung im folgenden Haushaltsjahr an. Nach Aufnahme in den Jahresförderplan richten Sie im 2. Schritt Ihren Antrag an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).