Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres Mecklenburg-Vorpommern
Titel | Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres Mecklenburg-Vorpommern |
Fördergeber | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern |
Fördergegenstand | Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) für junge Menschen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Die Förderung erhalten Sie für Projekte in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, in Einrichtungen der Kindertagesförderung, Denkmalpflege, Kultur, Demokratie, Flüchtlingsarbeit, des Sports oder in Jugendbildungs- und Übernachtungsstätten nach den Regelungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG). |
Antrag möglich ab | 01.01.2025 |
Antragsfrist | 31.12.2028 |
Förderzeitraum | Jährlich |
Fördersumme | 185€ pro Monat |
Eigenanteil | - |
Auszeichung |
Nein
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Mittelweiterleitung |
Nein
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Anmerkung | Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens beim Landesamt für Gesundheit und Soziales. |