Förderung des organisierten Sports Bayern

Titel
Förderung des organisierten Sports Bayern
Fördergeber
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Fördergegenstand

Wenn Sie mit Ihrem Verein oder Verband Sportangebote für Menschen mit und ohne Behinderung anbieten oder neue Sportstätten bauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Als Sportverein erhalten Sie eine Förderung für

  • den Sportbetrieb (Vereinspauschale) und
  • den Bau von Sportstätten

Als Sportverband erhalten Sie eine Förderung für

  • den Sportbetrieb im Breitensport,
  • den Sportbetrieb im Nachwuchsleistungssport,
  • Investitionen für den Neubau, die Erweiterung den Umbau, die Modernisierung oder Sanierung von anerkannten Trainingsstätten für den Nachwuchsleistungssport (Bundesstützpunkte, Landesstützpunkte und der Olympiastützpunkt Bayern),
  • die Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen
Antrag möglich ab
01.01.2025
Antragsfrist
31.12.2028
Förderzeitraum
Jährlich
Fördersumme
Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme ab.
Eigenanteil
-
Auszeichung
Nein
Mittelweiterleitung
Nein
Anmerkung

Für eine Förderung des Sportbetriebs müssen Sie als Verein Ihren Antrag bis spätestens 1.3. eines Jahres an Ihre zuständige Kreisverwaltungsbehörde richten.

Bei Verbänden hängt das Antragsverfahren von der jeweiligen Fördermaßnahme ab. Ihren Antrag richten Sie normalerweise an den Dachverband, die zuständige Bezirksregierung oder an das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.