Förderung des organisierten Sports Bayern
Titel | Förderung des organisierten Sports Bayern |
Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration |
Fördergegenstand | Wenn Sie mit Ihrem Verein oder Verband Sportangebote für Menschen mit und ohne Behinderung anbieten oder neue Sportstätten bauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten. Als Sportverein erhalten Sie eine Förderung für
Als Sportverband erhalten Sie eine Förderung für
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Antrag möglich ab | 01.01.2025 |
Antragsfrist | 31.12.2028 |
Förderzeitraum | Jährlich |
Fördersumme | Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme ab. |
Eigenanteil | - |
Auszeichung |
Nein
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Mittelweiterleitung |
Nein
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Anmerkung | Für eine Förderung des Sportbetriebs müssen Sie als Verein Ihren Antrag bis spätestens 1.3. eines Jahres an Ihre zuständige Kreisverwaltungsbehörde richten. Bei Verbänden hängt das Antragsverfahren von der jeweiligen Fördermaßnahme ab. Ihren Antrag richten Sie normalerweise an den Dachverband, die zuständige Bezirksregierung oder an das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. |