Förderung des Sports Baden-Württemberg

Titel
Förderung des Sports Baden-Württemberg
Fördergeber
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Fördergegenstand

Wenn Sie als Sportorganisation im Breiten- und Vereinssport aktiv sind und finanzielle Unterstützung beim Sportstättenbau, bei der Beschaffung von Sportgeräten oder bei der Beschäftigung von Trainerinnen und Trainer benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Sie erhalten die Förderung für:

  • den Neubau, die Erweiterung, Sanierung und den Kauf (ohne Grundstück) von Sportanlagen und von verbandseigenen Schulungsstätten,
  • die Beschaffung von Sportgeräten,
  • Lehrgänge und andere Schulungsmaßnahmen für Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter und andere,
  • die Beschäftigung nebenberuflicher Trainerinnen und Trainer, Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanager, Jugendleiterinnen und Jugendleiter,
  • die Zusammenarbeit von Vereinen mit Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder,
  • jugendpflegerische Vorhaben der Sportjugend,
  • weitere Vorhaben im Bereich des Sports (soziale Zwecke, institutionelle Förderung)
Antrag möglich ab
01.01.2025
Antragsfrist
31.12.2028
Förderzeitraum
Jährlich
Fördersumme
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.
Eigenanteil
-
Auszeichung
Nein
Mittelweiterleitung
Nein
Anmerkung

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. des Förderjahres über den Landessportverband Baden-Württemberg schriftlich oder elektronisch an das Regierungspräsidium Karlsruhe.