Förderung des Sportstättenbaus Thüringen
Titel | Förderung des Sportstättenbaus Thüringen |
Fördergeber | Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport |
Fördergegenstand | Der Freistaat Thüringen unterstützt den Sportstättenbau sowie die Sportstättenentwicklungsplanung in Thüringen. |
Antrag möglich ab | 01.01.2023 |
Antragsfrist | 31.12.2032 |
Förderzeitraum | unbefristet |
Fördersumme | 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben |
Eigenanteil | abhängig vom Projekt, mindestens 40 Prozent |
Auszeichung |
Nein
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Mittelweiterleitung |
Nein
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Anmerkung | Zuwendungsempfänger sind Sportvereine und Sportverbände des Landessportbundes Thüringen. |