Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten Nordrhein-Westfale

Titel
Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten Nordrhein-Westfale
Fördergeber
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördergegenstand

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Durchführung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten des Landes.

Gefördert werden Vorhaben an der Sportstätteninfrastruktur für den Hochleistungssport, an Zuschauersportanlagen im besonderen Landesinteresse, Sportschulen, Pferderennbahnen sowie an der begleitenden sportfachlich notwendigen Infrastruktur (unter anderem Unterkünfte und Verpflegungseinrichtungen).

Im Einzelnen bekommen Sie die Förderung für

  • Neubaumaßnahmen,
  • Umbaumaßnahmen bisher nicht sportlich genutzter Flächen und Räume für sportliche Nutzungszwecke,
  • Erwerb/bauliche Herrichtung von Anlagen zur sportlichen Nutzung,
  • Erwerb und Ertüchtigung,
  • Modernisierungsmaßnahmen sowie
  • Instandsetzungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen
Antrag möglich ab
01.01.2025
Antragsfrist
31.12.2028
Förderzeitraum
Jährlich
Fördersumme
Der Zuschuss beträgt normalerweise maximal 80 Prozent, im Einzelfall bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Eigenanteil
-
Auszeichung
Nein
Mittelweiterleitung
Nein
Anmerkung