Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten Nordrhein-Westfale
Titel | Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten Nordrhein-Westfale |
Fördergeber | Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen |
Fördergegenstand | Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Durchführung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten des Landes. Gefördert werden Vorhaben an der Sportstätteninfrastruktur für den Hochleistungssport, an Zuschauersportanlagen im besonderen Landesinteresse, Sportschulen, Pferderennbahnen sowie an der begleitenden sportfachlich notwendigen Infrastruktur (unter anderem Unterkünfte und Verpflegungseinrichtungen). Im Einzelnen bekommen Sie die Förderung für
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Antrag möglich ab | 01.01.2025 |
Antragsfrist | 31.12.2028 |
Förderzeitraum | Jährlich |
Fördersumme | Der Zuschuss beträgt normalerweise maximal 80 Prozent, im Einzelfall bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. |
Eigenanteil | - |
Auszeichung |
Nein
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Mittelweiterleitung |
Nein
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Anmerkung |