Investitionsmaßnahmen an Sportstätten Nordrhein-Westfalen
Titel | Investitionsmaßnahmen an Sportstätten Nordrhein-Westfalen |
Fördergeber | NRW.BANK |
Fördergegenstand | Wenn Sie Sportstätten modernisieren und barrierefrei oder energieeffizient ausbauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Investitionsmaßnahmen an Sportstätten. Sie erhalten die Förderung für
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Antrag möglich ab | 01.01.2025 |
Antragsfrist | 31.12.2027 |
Förderzeitraum | Jährlich |
Fördersumme | Zwischen 50 und 90 Prozent der förderfähigen Kosten |
Eigenanteil | - |
Auszeichung |
Nein
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Mittelweiterleitung |
Nein
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Anmerkung | Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Projektskizzen und Kosten- und Finanzierungspläne über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen ein. In der 2. Stufe richten Sie Ihren Antrag nach Auswahl der Fördermaßnahme an die NRW.BANK. |