Investitionsmaßnahmen an Sportstätten Nordrhein-Westfalen

Titel
Investitionsmaßnahmen an Sportstätten Nordrhein-Westfalen
Fördergeber
NRW.BANK
Fördergegenstand

Wenn Sie Sportstätten modernisieren und barrierefrei oder energieeffizient ausbauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Investitionsmaßnahmen an Sportstätten.

Sie erhalten die Förderung für

  • Investitionsmaßnahmen zur Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Entwicklung, Umbau und Ersatzneubau von Sportstätten und Sportanlagen,
  • die begleitende sportfachlich notwendige Infrastruktur unter besonderer Berücksichtigung einer energetischen Ertüchtigung, digitaler Modernisierung, der Herstellung von Barrierefreiheit/Barrierearmut und von Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, Verletzungen und Schäden im Sport
Antrag möglich ab
01.01.2025
Antragsfrist
31.12.2027
Förderzeitraum
Jährlich
Fördersumme
Zwischen 50 und 90 Prozent der förderfähigen Kosten
Eigenanteil
-
Auszeichung
Nein
Mittelweiterleitung
Nein
Anmerkung

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Projektskizzen und Kosten- und Finanzierungspläne über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen ein. In der 2. Stufe richten Sie Ihren Antrag nach Auswahl der Fördermaßnahme an die NRW.BANK.