Sportförderung Schleswig-Holstein

Titel
Sportförderung Schleswig-Holstein
Fördergeber
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein
Fördergegenstand

Wenn Sie sich als Kommune, Verband oder Verein für mehr Sport und Projekte im Sport einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Sie erhalten die Förderung vor allem für

  • Maßnahmen und Einrichtungen des Spitzen- und Leistungssports, vorrangig bei anteiliger Förderung des Bundes,
  • Maßnahmen der dualen Karriere im Leistungssport,
  • Sportmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen,
  • die Erstellung von kommunalen Sport(stätten)entwicklungsplänen,
  • Maßnahmen für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum auf Grundlage einer Sportentwicklungsplanung sowie
  • Maßnahmen im Sport von besonderem Landesinteresse
Antrag möglich ab
01.01.2025
Antragsfrist
31.12.2028
Förderzeitraum
Jährlich
Fördersumme
Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab und kann bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten betragen.
Eigenanteil
-
Auszeichung
Nein
Mittelweiterleitung
Nein
Anmerkung

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.