Sportförderung Schleswig-Holstein
Titel | Sportförderung Schleswig-Holstein |
Fördergeber | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein |
Fördergegenstand | Wenn Sie sich als Kommune, Verband oder Verein für mehr Sport und Projekte im Sport einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Sie erhalten die Förderung vor allem für
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Antrag möglich ab | 01.01.2025 |
Antragsfrist | 31.12.2028 |
Förderzeitraum | Jährlich |
Fördersumme | Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab und kann bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten betragen. |
Eigenanteil | - |
Auszeichung |
Nein
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Mittelweiterleitung |
Nein
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Anmerkung | Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. |