Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Schleswig-Holstein
Titel | Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Schleswig-Holstein |
Fördergeber | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung |
Fördergegenstand | Wenn Ihr Verein, Ihr Verband oder Ihre Initiative das bürgerschaftliche Engagement stärken möchte und deshalb Projekte für den Aufbau entsprechender Infrastrukturen plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen. Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Projekten zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Sie erhalten eine Förderung für innovative Projekte, die modellhaft für andere erprobt werden sollen und zur Entwicklung einer engagementfreundlichen Infrastruktur und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement beitragen, vor allem für
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Antrag möglich ab | 01.01.2025 |
Antragsfrist | 31.12.2028 |
Förderzeitraum | Jährlich |
Fördersumme | Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben |
Eigenanteil | - |
Auszeichung |
Nein
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Mittelweiterleitung |
Nein
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Anmerkung | Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme jeweils bis zum 15.11. für das laufende Bewilligungsjahr an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung. |