Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Schleswig-Holstein

Titel
Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Schleswig-Holstein
Fördergeber
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Fördergegenstand

Wenn Ihr Verein, Ihr Verband oder Ihre Initiative das bürgerschaftliche Engagement stärken möchte und deshalb Projekte für den Aufbau entsprechender Infrastrukturen plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Projekten zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements.

Sie erhalten eine Förderung für innovative Projekte, die modellhaft für andere erprobt werden sollen und zur Entwicklung einer engagementfreundlichen Infrastruktur und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement beitragen, vor allem für

  • Fortbildungs- und Qualifizierungsprojekte,
  • den Erfahrungsaustausch für bürgerschaftlich Engagierte,
  • die Bildung von Netzwerken,
  • Informationen über bürgerschaftliches Engagement
Antrag möglich ab
01.01.2025
Antragsfrist
31.12.2028
Förderzeitraum
Jährlich
Fördersumme
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Eigenanteil
-
Auszeichung
Nein
Mittelweiterleitung
Nein
Anmerkung

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme jeweils bis zum 15.11. für das laufende Bewilligungsjahr an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.