Zuwendungen für den Sportstättenbau Mecklenburg-Vorpommern

Titel
Zuwendungen für den Sportstättenbau Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fördergegenstand

Wenn Sie kommunale oder vereinseigene Sportstätten modernisieren, bauen, aus- oder umbauen oder in Sportgeräte investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Sie erhalten die Förderung für

  • Modernisierung, Sanierung, einschließlich energetische Sanierung, und Instandsetzung sowie
  • Neubau, Erweiterung und Umbau
Antrag möglich ab
01.01.2025
Antragsfrist
31.12.2028
Förderzeitraum
Jährlich
Fördersumme
Bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten
Eigenanteil
-
Auszeichung
Nein
Mittelweiterleitung
Nein
Anmerkung
  • Als kommunaler Träger, Landessportbund oder sonstiger gemeinnütziger Träger reichen Sie bitte bis zum 30.11. für das Folgejahr zunächst einen formlosen Informationsantrag, als Träger von Einrichtungen des Spitzensports den Förderantrag beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern ein. Wurde Ihr Vorhaben als förderwürdig anerkannt, können Sie Ihren vollständigen Antrag beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) stellen.