Zuwendungen für den Sportstättenbau Mecklenburg-Vorpommern
Titel | Zuwendungen für den Sportstättenbau Mecklenburg-Vorpommern |
Fördergeber | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern |
Fördergegenstand | Wenn Sie kommunale oder vereinseigene Sportstätten modernisieren, bauen, aus- oder umbauen oder in Sportgeräte investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Sie erhalten die Förderung für
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Antrag möglich ab | 01.01.2025 |
Antragsfrist | 31.12.2028 |
Förderzeitraum | Jährlich |
Fördersumme | Bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten |
Eigenanteil | - |
Auszeichung |
Nein
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Mittelweiterleitung |
Nein
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Anmerkung |
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