Umweltbeauftragte als wichtige Funktionsträger für umweltgerechten Motorsport
Grundlage für die Funktion des Umweltbeauftragten ist die DMSB-Umweltrichtlinie, die für jede Motorsportveranstaltung des DMSB, der Träger- sowie internationalen Dachverbände mindestens einen entsprechenden Funktionsträger vorsieht. Er oder sie ist verantwortlich für die Umsetzung der Umrweltrichtlinie sowie aller weiteren einschlägigen Vorschriften. Auch wenn Sie vor allem eine beratende und berichtende Rolle haben, hat ihr Wort in aller Regel Gewicht: In Falle von Umweltverstößen sorgen Sie in enger Zusammenarbeit mit dem Veranstaltungsleiter für die Durchsetzung von Umweltrichtlinien bzw. für die Sanktionierung von Verstößen.
Aufgaben der Umweltbeauftragten
Die DMSB-Umweltrichtlinie listet in einem Katalog auf, welche Aufgaben den Umweltbeauftragten zukommen. Demnach sollen sie schon bei der Planung einer Veranstaltung den Verantwortlichen beratend zur Seite stehen und an etwaigen behördlichen Genehmigungsverfahren beteiligt werden. Während der Events beobachtet und überwacht er das Verhalten aller Beteiligten und soll dazu auch Zugang zu allen relevanten Informationen erhalten. Bei etwaigen Verstößen sorgt der Umweltbeauftragte durch Berichterstattung an den Rennleiter (bzw. vergleichbaren Funktionsträger) für die Durchsetzung der Umweltregularien. Sie nehmen außerdem an Sitzungen der Sportkommissare teil. Während der Veranstaltung erstellt er eine Umweltcheckliste nach einer standardisierten Vorlage, die letztlich zwei Funktionen erfüllt: Zum einen birgt sie Erkenntnisse für Optimierungen künftiger Veranstaltungsauflagen. Andererseits wird sie als Report an den DMSB gesendet, der damit die Möglichkeit erhält, einen übergeordneten und zusammenfassenden Blick auf die Umweltbemühungen aller Veranstaltungen zu generieren.
Lizenzsystem wird verbessert
Nachdem bis dato keine Lizenzstruktur für die Funktion des Umweltbeauftragten existierte, verabschiedete das DMSB-Präsidium bereits 2020 einen Beschlussantrag der DMSB Academy zur verbesserten Qualifizierung dieser Funktion. Seit 2023 werden Sportwarte gezielt ausgebildet und können die Lizenz künftig als Umweltbeauftragte der beiden Stufen Stufe C und Stufe A erwerben. Für interessierte Sportwarte ist der Einstieg dabei sehr niederschwellig gestaltet: Die Lizenzstufe C wird in dezentralen Seminaren von DMSB Mitgliedsvereinen- und -verbänden und Landesmotorsportfachverbänden oder als Online-Schulung absolviert.
Sportwarte für die künftige Lizenzstufe A werden von der DMSB Academy ab der Schulungssaison 2023/2024 ausgebildet. Auch hier baut das Angebot auf der Einsteigerstufe (Lizenz C) auf und vertiefet und erweitert die Inhalte – so etwa mit Blick auf Nachhaltigkeitsgedanken.
Entwicklung und Lizenzpflicht
War die Funktion eines Umweltbeauftragten früher lizenzfrei, so wird die zunehmende Bedeutung und Komplexität des Themas durch die sukzessive Einführung einer Lizenzpflicht bis 2026 gewürdigt. Vorbereitend dazu wurden ab 2023 Schulungsangebote für die Lizenzstufe C (dezentral) und Stufe A (DMSB Academy, Schulungssaison2023/2024) ins Leben gerufen. Ab 2024 wird Veranstaltern von Prädikatsveranstaltungen der Einsatz eines Umweltbeauftragten mit einer Lizenz der Stufe C empfohlen, ein Jahr später (ab 2025) wird zumindest die Lizenzstufe A für alle DMSB-Prädikate obligatorisch. Diese Pflicht wird ab 2026 auf alle DMSB-genehmigten Veranstaltungen ausgeweitet.