DMSB-Umweltrichtlinien für den deutschen Motorsport
Als verbindliches Regelwerk sind die DMSB-Umweltrichtlinien ein übergeordnetes Regelwerk, das für alle Disziplinen Umweltschutz-Mindeststandards definiert, auf deren Basis dann im Einzelfall diszliplin- oder veranstaltungsspezifische Regelungen aufbauen. Erstmals veröffentlicht wurden sie im Jahr 2002 und sind seitdem mehrfach überarbeitet und aktualisiert worden. Die Richtlinien geben Verhaltensregeln in 13 Abschnitten:
1. Allgemeine Prinzipien
Der Eingangsabschnitt fordert von allen am Motorsport beteiligten ein gemeinsames Handeln im Sinne des Umweltschutzes. Einerseits soll dabei eine Überbeantspruchung der Umwelt vermieden werden, andererseits der motorsportliche Wettbewerb dauerhaft ermöglicht werden.
2. Umweltbeauftragte
Die Umweltrichtlinie schreibt die Benennung eines (oder mehrerer) Umweltbeauftragten für jede Motorsportveranstaltung vor, der einerseits die Einhaltung der Umweltvorschriften überwacht, andererseits aber auch alle Beteiligten unterstützt.
3. Erdboden, Wasser und Luft
Verunreinigung von Erdboden, Wasser und Luft sind zu vermeiden. Hierzu sind Maßnahmen wie Sammelstellen oder Unterlegmatten („Umweltmatten“) vorgeschrieben.
4. Waschplätze
Geeignete bauliche Voraussetzungen zum Säubern von Fahrzeugen sind zu schaffen. Es darf nur reines Wasser ohne Zusätze verwendet werden.
5. Kraftstoff
Die Richtlinie enthält eine Generalklausel zur Verwendung von Kraftstoff, die in vielen Disziplinen und Wettbewerben allerdings durch spezifischere Regularien präzisisiert werden.
6. Abfälle und Abwasser
Ein geeignetes Entsorgungssystem muss für jede Motorsportveranstaltung eingerichtet werden. Maßnahmen zur Müllvermeidung und zur fachgerechten Entsorgung sind Pflicht.
7. Geräuschemissionen
Die Belastung durch Lärm aller Art ist vorausschauend zu planen und zu managen. Die Wettbewerbsfahrzeuge werden regelmäßig kontrolliert und erfasst. Für Lautsprecher und Beschallungsanlagen gibt die Richtlinie Ansatzpunkte zur Emissionsbegrenzung. Unnötige Lärmemssionen z. B. durch überflüssiges Laufenlassen von Triebwerken soll vermieden werden.
8. Zuschauerverhalten
Die DMSB-Umweltrichtlinie zeigt die Besucher einer Veranstaltung als umweltrelevante Größe auf und gibt Ansatzpunkte zu einem umweltgerechneten Management in vielen Fallbeispielen. Diese Reichen von der Anreise (ÖPNV-Nutzung) bis zin zum Catering (Nutzung von Pfand- und Recyclingmaterial).
9. Teilnehmerverhalten
Neben der Einhaltung geltender sportlicher Umweltvorschriften (etwa aus Ausschreibungen oder Ausführungsbestimmungen) ist jeder Teilnehmer an Motorsportveranstatlungen zu umweltgerechtem Verhalten aufgefordert. Dazu gibt die Richtlinie eine Reihe von Beispielen und weist auf die Möglichkeit zur Sanktionieren unangemessenen Verhaltens hin.
10. Veranstalter
Veranstalter im Motorrsport sind gehalten, schon im Vorfeld den Umweltschutz mitzuplanen. Hierzu gibt die Umweltrichtlinie eine Reihe von konkreten Ansatzpunkten. Sie betreffen etwa das Zuschauer- und Teilnehmermanagement oder aber auch Vor- und Nachbereitungsphase. Die Anfertiung eines Umweltberichts ist obligatorisch vorgeschrieben.
11. Motorsportanlagen
Betreiber von Motorsportanlagen sollen umweltgerecht Handeln. Hierzu gibt die Richtline eine Reihe von Ansätzen, die von baulichen Maßnahmen über das Abfall- und Abwasser-Management bis zur laufenden Pflege reichen.
12. Verkehrsteilnehmer
Der DMSB empfiehlt Veranstaltern, die Zuschauer über Umweltschutzmaßnahmen zu informieren und sie zu verantworltichem Verhalten aufzufordern.
13. DMSB-Umweltpreis
Der DMSB zeichnet regelmäßig Initiativen, Projekte und Institutionen aus, die herausragende Leistungen für den Umweltschutz im Motorsport erbringen.