Russische und belarussische Sportler können auch weiterhin nicht unter der Flagge ihres Landes an Motorsportwettbewerben in Deutschland teilnehmen. Das hat das Präsidium des Deutschen Motor Sport Bundes beschlossen und unterstreicht damit seine Verurteilung der russischen Invasion in der Ukraine und die dabei erfolgte Unterstützung durch Belarus. Gleichzeitig soll die Behandlung der Sportler aus den beiden seit Beginn des Angriffskrieges gegen die Ukraine international mit Sanktionen belegten Nationen den Regeln der verschiedenen nationalen und internationalen Verbände angeglichen werden.
So können im internationalen Automobilsport russische und belarussische Sportler als „Authorised Neutral Drivers” (AND) starten, wenn sie sich den FIA-Grundsätzen des friedlichen Miteinanders und der politischen Neutralität ausdrücklich verpflichten. Daher sind Angehörige der Armeen und der Sicherheitsorgane der beiden Länder grundsätzlich nicht teilnahmeberechtigt. Gleiches gilt für 2024 – analog zu den Regeln des DOSB – für „individuelle neutrale Athleten” im nationalen Automobil- und Motorradsport. Eine Teilnahme wird für die russischen und belarussischen Motorsportler im Bereich des DMSB unter neutralem Auftreten wieder möglich. Dabei dürfen weder russische oder belarussische Flaggen oder andere Hoheitszeichen verwendet werden, zudem müssen die Sportler eine Erklärung abgeben, in der sie sich deutlich vom Kriegsgeschehen distanzieren und sich zu einem neutralen Auftreten verpflichten. Von Veranstaltungen des internationalen Motorradsports bleiben Sportler mit Lizenzen aus Russland und Belarus grundsätzlich ausgeschlossen.
„Wir bleiben bei unserer klaren Haltung gegenüber den Verantwortlichen in Russland und Belarus, die den Angriffskrieg gegen die Ukraine initiiert haben“, erklärt DMSB-Präsident Wolfgang Wagner-Sachs. „Gleichzeitig wollen wir aber Klarheit für die Sportler schaffen, die zwar einen Pass aus einem der beiden Länder haben, sich aber deutlich von der Politik distanzieren und unter neutraler Flagge bei Motorsportveranstaltungen antreten wollen. Dies ist nun bei deutschen Veranstaltungen unter strengen Auflagen wieder möglich.”